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Professor Dr. Kohaus-Förderverein e.V.
Katernberger Str. 115
45327 Essen

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Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DS-GVO.
Sie haben entsprechend. Art. 16 DS-GVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DS-GVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DS-GVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DS-GVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
Sie haben ferner gem. Art. 77 DS-GVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

 

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DS-GVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. Wenn Sie eine Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen oder Fragen bzgl. der Erhebung, Verarbeitung oder Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder erteilte Einwilligungen widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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Allgemeine Bedingungen der Internet-Versteigerung (weiter: PRe-Auktion) von Brieftauben zu Gunsten des Professor Dr. Kohaus-Fördervereins e.V. (Förderverein)

Durch die Teilnahme an der Pre-Auktion unterzieht sich der Bieter den nachstehenden Versteigerungsbedingungen des Fördervereins.

 

Allgemeines

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Pre-Auktion handelt, worin die Taube nur angesteigert wird. Mit dem abgegebenen Höchstgebot wird die Taube in der Endversteigerung auf der DBA angeboten. Die Endversteigerung findet statt am Samstag, 17.12.2022 ab 11.30 Uhr in der Halle 2 der Messe Dortmund. Maximal-Gebote aus der Pre-Auktion werden in der Saalversteigerung berücksichtigt. Sollte der Höchstpreis der Pre-Auktion in der Saalversteigerung nicht überboten werden, erhält der Höchstbieter aus der Internetversteigerung den Zuschlag. In diesem Fall wird der Höchstbietende per E-Mail informiert.

Angebote (Gebote) dürfen nur in eigenem Namen abgegeben werden. Es ist untersagt, Gebote mit falschen Angaben, insbesondere unter falscher Identität, abzugeben. Wenn durch einen Fehler im Programm, durch einen Serverausfall oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände die Webseiten vom Förderverein vorübergehend nicht verfügbar sein sollten oder dadurch Daten verloren gehen sollten, entstehen keine Ansprüche gegen den Förderverein. Der Förderverein zeichnet insbesondere nicht dafür verantwortlich, wenn und soweit Angebote oder Gebote aufgrund technischer Probleme nicht verarbeitet oder gespeichert werden.

 

Teilnahme an der PRe-Auktion

Voraussetzung für die Gebotsabgabe im Rahmen der Pre-Auktion des Fördervereins ist die vorherige Registrierung des Bieters. Hierzu muss der Bieter die vom Förderverein geforderten Daten vollständig und korrekt angeben. Bei der erstmaligen Registrierung sind u.a. ein Passwort, eine zustellungsfähige Rechnungsanschrift (kein Postfach) sowie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Es erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung des Bieters über die erfolgreiche Registrierung.
Bieten kann jede juristische oder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person. Die im Bieterverfahren anzugebenden Daten, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer und Emailadresse sind aktuell und vollständig anzugeben. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass Änderungen der Adresse, insbesondere seiner Mailadresse, unverzüglich im Rahmen seiner Teilnehmerdaten eingetragen werden. Maßgeblich für die Zustellung von abzugebenden Erklärungen ist die in den Teilnehmerdaten angegebene Mailadresse.

 

Kosten

Die Benutzung der Auktion ist kostenlos.

 

Haftungsausschluss

Die Tauben werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Vertragsabschlusses befinden, d.h. unter Ausschluss aller Ansprüche und Rechte des Erstehers wegen Sachmängeln der Tauben. Die Beschreibung der Brieftauben erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Der Förderverein übernimmt jedoch für die Angaben in der Abstammung keine Haftung. Der Förderverein lehnt jede Haftung für nicht berücksichtigte Gebote ab.

 

Vertragsabschluss

Die vom Förderverein auf seiner Versteigerungsseite abgebildeten Brieftauben stellen eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar. Der Förderverein gibt also kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Erwerb dieser Brieftauben ab. Erst die Abgabe eines Gebots anlässlich der Versteigerung bedeutet eine verbindliche Offerte. Der anbietende Teilnehmer bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses überboten wird. Jedes Gebot erlischt also, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Jedes Gebot erlischt auch dann, wenn es vom Förderverein abgelehnt wird. Falls mehrere Bieter ein gleich hohes Gebot abgeben, gilt nur das Gebot, dass der Förderverein zuerst zur Kenntnis genommen hat.
Die Versteigerung beginnt für jede Brieftaube mit einem Startpreis. Startpreis und Mindestgebot betragen 100,00 €.
Angebote zum Vertragsschluss können nur während eines für die jeweilige Brieftaube vom Förderverein festgelegten Zeitraums (Angebotszeitraum) abgegeben werden. Der Förderverein ist berechtigt, den Angebotszeitraum nach eigenem Ermessen zu verkürzen oder zu verlängern.
Bei Gebotsabgabe innerhalb der letzten 2 Minuten vor offiziellem Auktionsende verlängert sich exakt ab diesem Zeitpunkt das Auktionsende um 2 Minuten. Dies passiert so lange, bis kein Gebot mehr eintrifft. Die Schlusszeit der Versteigerung gegen Höchstgebot bestimmt sich ausschließlich nach der Systemuhrzeit des Fördervereins.
Die Beträge, um die ein neues Gebot vorherige Gebote mindestens übersteigen muss (Steigerungsspanne), betragen 10,00 €. Davon unabhängig kann auch ein höheres Gebot abgegeben werden. In diesem Fall wird ein Bietagent in der Weise tätig, dass das Gebot des Bieters innerhalb des von diesem vorgegebenen Rahmens automatisch schrittweise erhöht wird, bis dieser Bieter wieder Höchstbietender ist.
Die Steigerungsspanne kann vom Förderverein während der Auktion verändert werden.
Der Kaufvertrag über eine angebotene Brieftaube kommt ohne Erklärung gegenüber dem anbietenden Teilnehmer bereits durch Annahme des Vertragsangebots zu Stande. Der anbietende Teilnehmer verzichtet auf eine Annahmeerklärung, § 151 S. 1 BGB.
Der Förderverein erklärt bereits mit der Freischaltung seiner Versteigerungsseite die Annahme des höchsten wirksam abgegebenen Kaufangebots, sofern dieser in der Saalversteigerung nicht überboten wird.
Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen demjenigen, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Förderverein kein Vor-Vertrag zustande. Förderverein und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vor-Vertrag zustande kommt.

 

Vertretung

Jeder Erwerber haftet persönlich aus dem mit ihm zustande gekommenen Vor-Vertrag. Von Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen oder als Organ einer juristischen Person bieten, kann der Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangt werden. Der Stellvertreter haftet mit dem Vertretenen gesamtschuldnerisch für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten.

 

Bezahlung der ersteigerten Tauben

Die nachfolgenden Bedingungen treten nur in Kraft, sofern das Höchstgebot der Pre-Auktion im Saal nicht überboten wurde.

Neben dem Erwerbspreis ist vom Erwerber kein Aufgeld zu entrichten.
Der Preis für eine ersteigerte Taube kann alternativ wie folgt bezahlt werden:


- 1. Alternative: unbar durch Überweisung innerhalb einer Woche nach Abschluss der Versteigerung durch Überweisung auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: Dr. Kohaus Förderverein
Geldinstitut: Postbank Essen
IBAN: DE16360100430998298434
BIC: PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: „Auktionsnummer; Ringnummer und Name des Züchters“


- 2. Alternative: bar bei Abholung der ersteigerten Taube.

 

Eigentumsübergang

Das Eigentum an einer ersteigerten Taube geht auf den Erwerber, mit dem der Förderverein den Vertrag geschlossen hat, über, sobald der Erwerbspreis vollständig bezahlt ist und der Förderverein diese Zahlung der entsprechenden Taube zugeordnet hat.

 

Abholung

Die ersteigerten Tauben müssen vom Erwerber innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der Auktion am Sitz des Fördervereins in Essen-Katernberg, also im Deutschen Brieftaubenzentrum - DBZ - (Katernberger Str. 115), während der Geschäftszeiten des DBZ auf eigene Kosten abgeholt werden. Eine vorherige telefonische Terminabstimmung ist unter der Nummer 0201 – 87224-0 erforderlich. Die Aushändigung der Tauben erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Erwerbspreises und Zuordnung dieses Betrages zur ersteigerten Taube.
Die ersteigerten und bezahlten Tauben können alternativ auch durch ein Logistikunternehmen geliefert werden (soweit für diese Lieferung der Wohnort des Erwerbers von dem zuständigen Veterinäramt entsprechend autorisiert wurde). Der Erwerber überweist dazu ebenfalls innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der Auktion 50,00 € pro Transportkarton (max. 2 Tauben pro Karton) auf das oben angegebene Konto des Fördervereins (Verwendungszweck: „Auktionsnummer (Transportkosten!); Ringnummer und Name des Züchters“. Für jeden weiteren Transportkarton werden 15,00 € zusätzlich in Rechnung gestellt.  Nach Eingang der Zahlung organisiert der Förderverein den Transport.
Die Transportkosten von 50,00 € gelten ausschließlich bei Lieferungen innerhalb Deutschlands. Bei einer Lieferung ins Ausland erfolgt mit dem Erwerber eine individuelle Vereinbarung über die Höhe der Transportkosten.
Während der genannten Zehn-Tage-Fristen haftet der Förderverein für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ersteigerter und bezahlter Tauben, jedoch nur bis zur Höhe vom Erwerbspreis. Nach Ablauf dieser Fristen haftet der Förderverein nicht mehr, und es ist Sache des Erwerbers, für eine angemessene Versicherung der ersteigerten Taube zu sorgen.
Werden die ersteigerten Tauben nicht bis spätestens zum 02.01.2023 (24.00 Uhr) abgeholt, werden sie auf Kosten und Gefahr des Erwerbers in den Schlägen des Fördervereins auf dem Gelände des DBZ untergebracht.

 

Freistellung von Ansprüchen

Die Teilnehmer der Auktionen stellen den Förderverein von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Förderverein wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der eingestellten Angebote und / oder Inhalte geltend machen. Sie übernehmen diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung vom Förderverein einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

 

Ausschluss

Bei Nichtbeachtung dieser Bedingungen erfolgt eine sofortige entschädigungslose Löschung des jeweiligen Angebotes, ein genereller Ausschluss des Auktionsteilnehmers bleibt vorbehalten. Der Förderverein behält sich weiterhin vor, Teilnehmer nach Verstoß gegen diese Bedingungen oder aus sonstigen Gründen, die nicht angegeben werden müssen, aus der Auktions-Plattform auszuschließen.

 

Datenschutz

Der Förderverein ist berechtigt, Teilnehmerdaten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern sowie zu eigenen Zwecken zu nutzen. Teilnehmerdaten werden in Form eines Profils in der Auktion veröffentlicht. Das Profil beinhaltet dabei den selbst gewählten Benutzernamen (Nickname, Alias) des Teilnehmers.

Teilnehmerdaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet. Der Benutzer willigt ein, dass sein Benutzername beim Gebot einer Auktion veröffentlicht wird.

 

Unwirksamkeit

Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam ist oder wird oder sich darin eine Lücke befindet, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen.

 

 

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Grund hierfür könnte sein, dass du eine alte Webseite oder Datei aufgerufen hast, welche es nicht mehr gibt.
Gerne kommst du mit folgendem Button auf unsere Startseite:

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Professor Dr. Kohaus-Förderverein e. V.

Katernberger Str. 115, 45327 Essen

 

Vertretungsberechtigter Vorstand

jeweils zwei gemeinschaftlich:
Ralf Funk
Harald Herbach
Martina Gründken

 

Vereinsregister Essen

VR 4834

 

Steuernummer

111/5784/0153

 

Bankverbindung

Bankverbindung: Prof. Dr. Kohaus-Förderverein e.V.

Postbank, Essen

BIC: PBNKDEFF

IBAN: DE 16 3601 0043 0998 2984 34

 

Bescheinigung der Gemeinnützigkeit

Finanzamt Essen Nord-Ost

 

 

Internetpräsenz realisiert von

 

Gestaltung, Konzeption und Programmierung:

 

logo solo garhammer

 

Druck & Service Garhammer GmbH

Straßfeld 5, 94209 Regen

Tel.: 09921 8822-0

Fax: 09921 8822-19

www.garhammer-druck.de

www.garhammer-brieftauben.de

KONTAKT:   Florian Garhammer, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Live-Cam und Live-Liste:

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Alle auf unserer Homepage veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Beiträge aus dem Verbandsorgan "Die Brieftaube", denn diese sind geschützt, soweit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil unserer Homepage darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form reproduziert werden. Angebote aus unserem Online-Shop und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dürfen für Bestellungen jedoch ausgedruckt werden. Der Verlag "Die Brieftaube" haftet nicht für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos.

 

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Allgemeine Bedingungen der Internet-Versteigerung von Brieftauben zu Gunsten des Professor Dr. Kohaus-Fördervereins e.V. (Förderverein)

Durch die Teilnahme an der Internet-Versteigerung unterzieht sich der Bieter den nachstehenden Versteigerungsbedingungen des Fördervereins.

 

Allgemeines

Angebote und Gebote dürfen nur in eigenem Namen abgegeben werden. Es ist untersagt, Gebote mit falschen Angaben, insbesondere unter falscher Identität, abzugeben.  Wenn durch einen Fehler im Programm, durch einen Serverausfall oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände die Webseiten vom Förderverein vorübergehend nicht verfügbar sein sollten oder dadurch Daten verloren gehen sollten, entstehen keine Ansprüche gegen den Förderverein. Der Förderverein zeichnet insbesondere nicht dafür verantwortlich, wenn und soweit Angebote oder Gebote aufgrund technischer Probleme nicht verarbeitet oder gespeichert werden.

 

Teilnahme an der Auktion

Bieten kann jede juristische oder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person. Die im Bieterverfahren anzugebenden Daten, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer und Emailadresse sind aktuell und vollständig anzugeben. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass Änderungen der Adresse, insbesondere seiner Mailadresse, unverzüglich im Rahmen seiner Teilnehmerdaten eingetragen werden. Maßgeblich für die Zustellung von abzugebenden Erklärungen ist die in den Teilnehmerdaten angegebene Mailadresse.

 

Kosten

Die Benutzung der Auktion ist kostenlos.

 

Haftungsausschluss

Die Tauben werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Vertragsabschlusses befinden, d.h. unter Ausschluss aller Ansprüche und Rechte des Erstehers wegen Sachmängeln der Tauben. Die Beschreibung der Brieftauben erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Der Förderverein übernimmt jedoch für die Angaben in der Abstammung keine Haftung. Der Förderverein lehnt jede Haftung für nicht berücksichtigte Gebote ab.

 

Vertragsabschluss

Stellt der Förderverein auf seiner Website eine Brieftaube im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Erwerb dieser Brieftaube ab. Der Förderverein bestimmt dabei einen Startpreis von 10,00 € und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Mindestgebot beträgt 10,00 €. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.

Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Förderverein kommt zwischen Förderverein und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb der Brieftaube zustande, es sei denn der Förderverein war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen demjenigen, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Förderverein kein Vertrag zustande. Förderverein und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

Bei Gebotsabgabe innerhalb der letzten 2 Minuten vor offiziellem Auktionsende verlängert sich exakt ab diesem Zeitpunkt das Auktionsende um 2 Minuten. Dies passiert so lange, bis kein Gebot mehr eintrifft. Die Schlusszeit der Versteigerung gegen Höchstgebot bestimmt sich ausschließlich nach der Systemuhrzeit des Fördervereins.

 

Vertretung

Jeder  Erwerber haftet persönlich aus dem mit ihm zustande gekommenen Vertrag. Von Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen oder als Organ einer juristischen Person bieten, kann der Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangt werden. Der Stellvertreter haftet mit dem Vertretenen gesamtschuldnerisch für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten.

 

Bezahlung der ersteigerten Tauben

Nach Abschluss der Auktion wird der Erwerber vom Förderverein benachrichtigt.

Neben dem Erwerbspreis ist vom Erwerber kein Aufgeld zu entrichten.

Der Preis für eine ersteigerte Taube kann alternativ wie folgt bezahlt werden:

- 1. Alternative: unbar durch Überweisung innerhalb einer Woche nach Abschluss der Versteigerung durch Überweisung auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: Dr. Kohaus Förderverein

Geldinstitut: Postbank Essen
IBAN: DE16360100430998298434
BIC: PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: „Internet-Versteigerung; Ringnummer und Name des Züchters

- 2. Alternative: bar bei Abholung der ersteigerten Taube.

 

 

Eigentumsübergang

Das Eigentum an einer ersteigerten Taube geht auf den Erwerber, mit dem der Förderverein den Vertrag geschlossen hat, über, sobald der Erwerbspreis vollständig bezahlt ist und der Förderverein diese Zahlung der entsprechenden Taube zugeordnet hat.

 

Abholung

Die ersteigerten Tauben müssen vom Erwerber innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der Auktion am Sitz des Fördervereins in Essen-Katernberg, also im Deutschen Brieftaubenzentrum - DBZ - (Katernberger Str. 115), während der Geschäftszeiten des DBZ auf eigene Kosten abgeholt werden. Eine vorherige telefonische Terminabstimmung ist unter der Nummer 0201 – 87224-0 erforderlich. Die Aushändigung der Tauben erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Erwerbspreises und Zuordnung dieses Betrages zur ersteigerten Taube.

Die ersteigerten und bezahlten Tauben können alternativ auch durch ein Logistikunternehmen geliefert werden (soweit für diese Lieferung der Wohnort des Erwerbers von dem zuständigen Veterinäramt entsprechend autorisiert wurde). Der Ersteigerer überweist dazu ebenfalls innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der Auktion 40,- Euro pro Transportkarton (max. 2 Tauben pro Karton) auf das oben angegebene Konto des Fördervereins (Verwendungszweck: „Internet-Versteigerung (Transportkosten!); Ringnummer und Name des Züchters“. Nach Eingang der Zahlung organisiert der Förderverein den Transport.

Während der genannten Zehn-Tage-Fristen haftet der Förderverein für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ersteigerter und bezahlter Tauben, jedoch nur bis zur Höhe vom Erwerbspreis. Nach Ablauf dieser Fristen haftet der Förderverein nicht mehr, und es ist Sache des Erwerbers, für eine angemessene Versicherung der ersteigerten Taube zu sorgen.

Werden die ersteigerten Tauben nicht bis spätestens zum 15.12.2020 (24.00 Uhr) abgeholt, werden sie auf Kosten und Gefahr des Erwerbers in den Schlägen des Fördervereins auf dem Gelände des DBZ untergebracht.

 

Freistellung von Ansprüchen

Die Teilnehmer der Auktionen stellen den Förderverein von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Förderverein wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der eingestellten Angebote und / oder Inhalte geltend machen. Sie übernehmen diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung vom Förderverein einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

 

Ausschluss

Bei Nichtbeachtung dieser Bedingungen erfolgt eine sofortige entschädigungslose Löschung des jeweiligen Angebotes, ein genereller Ausschluss des Auktionsteilnehmers bleibt vorbehalten. Der Förderverein behält sich weiterhin vor, Teilnehmer nach Verstoß gegen diese Bedingungen oder aus sonstigen Gründen, die nicht angegeben werden müssen, aus der Auktions-Plattform auszuschließen.

 

Datenschutz

Der Förderverein ist berechtigt, Teilnehmerdaten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern sowie zu eigenen Zwecken zu nutzen. Teilnehmerdaten werden in Form eines Profils in der Auktion veröffentlicht. Das Profil beinhaltet dabei den selbst gewählten Benutzernamen (Nickname, Alias) des Teilnehmers.

Teilnehmerdaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet. Der Benutzer willigt ein, dass sein Benutzername beim Gebot einer Auktion veröffentlicht wird.

 

Unwirksamkeit

Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam ist oder wird oder sich darin eine Lücke befindet, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen.

Lehrmaterial

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Die überarbeitete Neuauflage ist jetzt unter dem Titel „Die Taube – Materialien für 4. bis 6. Schulklassen“ erschienen und umfasst mehr als 80 Seiten im A4-Format.

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Ein herzliches Dankeschön unseren Sponsoren und Gönnern

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