Allgemeine Bedingungen der Internet-Versteigerung von Brieftauben zu Gunsten des Professor Dr. Kohaus-Fördervereins e.V. (Förderverein)

 

Durch die Teilnahme an der Internet-Versteigerung unterzieht sich der Bieter den nachstehenden Versteigerungsbedingungen des Fördervereins.

 

Allgemeines

Angebote (Gebote) dürfen nur in eigenem Namen abgegeben werden. Es ist untersagt, Gebote mit falschen Angaben, insbesondere unter falscher Identität, abzugeben. Wenn durch einen Fehler im Programm, durch einen Serverausfall oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände die Webseiten vom Förderverein vorübergehend nicht verfügbar sein sollten oder dadurch Daten verloren gehen sollten, entstehen keine Ansprüche gegen den Förderverein. Der Förderverein zeichnet insbesondere nicht dafür verantwortlich, wenn und soweit Angebote oder Gebote aufgrund technischer Probleme nicht verarbeitet oder gespeichert werden.

 

Teilnahme an der Auktion

Voraussetzung für die Gebotsabgabe im Rahmen der Internet-Versteigerungen des Fördervereins ist die vorherige Registrierung des Bieters. Hierzu muss der Bieter die vom Förderverein geforderten Daten vollständig und korrekt angeben. Bei der erstmaligen Registrierung sind u.a. ein Passwort, eine zustellungsfähige Rechnungsanschrift (kein Postfach) sowie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Es erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung des Bieters über die erfolgreiche Registrierung.
Bieten kann jede juristische oder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person. Die im Bieterverfahren anzugebenden Daten, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer und Emailadresse sind aktuell und vollständig anzugeben. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass Änderungen der Adresse, insbesondere seiner Mailadresse, unverzüglich im Rahmen seiner Teilnehmerdaten eingetragen werden. Maßgeblich für die Zustellung von abzugebenden Erklärungen ist die in den Teilnehmerdaten angegebene Mailadresse.

 

Kosten

Die Benutzung der Auktion ist kostenlos.

 

Haftungsausschluss

Die Tauben werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Vertragsabschlusses befinden, d.h. unter Ausschluss aller Ansprüche und Rechte des Erstehers wegen Sachmängeln der Tauben. Die Beschreibung der Brieftauben erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Der Förderverein übernimmt jedoch für die Angaben in der Abstammung keine Haftung. Der Förderverein lehnt jede Haftung für nicht berücksichtigte Gebote ab.

 

Vertragsabschluss

Die vom Förderverein auf seiner Versteigerungsseite abgebildeten Brieftauben stellen eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar. Der Förderverein gibt also kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Erwerb dieser Brieftauben ab. Erst die Abgabe eines Gebots anlässlich der Versteigerung bedeutet eine verbindliche Offerte. Der anbietende Teilnehmer bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses überboten wird. Jedes Gebot erlischt also, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Jedes Gebot erlischt auch dann, wenn es vom Förderverein abgelehnt wird. Falls mehrere Bieter ein gleich hohes Gebot abgeben, gilt nur das Gebot, dass der Förderverein zuerst zur Kenntnis genommen hat.
Die Versteigerung beginnt für jede Brieftaube mit einem Startpreis. Startpreis und Mindestgebot betragen 40,00 €.
Angebote zum Vertragsschluss können nur während eines für die jeweilige Brieftaube vom Förderverein festgelegten Zeitraums (Angebotszeitraum) abgegeben werden. Der Förderverein ist berechtigt, den Angebotszeitraum nach eigenem Ermessen zu verkürzen oder zu verlängern.
Bei Gebotsabgabe innerhalb der letzten 2 Minuten vor offiziellem Auktionsende verlängert sich exakt ab diesem Zeitpunkt das Auktionsende um 2 Minuten. Dies passiert so lange, bis kein Gebot mehr eintrifft. Die Schlusszeit der Versteigerung gegen Höchstgebot bestimmt sich ausschließlich nach der Systemuhrzeit des Fördervereins.
Die Beträge, um die ein neues Gebot vorherige Gebote mindestens übersteigen muss (Steigerungsspanne), betragen 10,00 €. Davon unabhängig kann auch ein höheres Gebot abgegeben werden. In diesem Fall wird ein Bietagent in der Weise tätig, dass das Gebot des Bieters innerhalb des von diesem vorgegebenen Rahmens automatisch schrittweise erhöht wird, bis dieser Bieter wieder Höchstbietender ist.
Die Steigerungsspanne kann vom Förderverein während der Auktion verändert werden.
Der Kaufvertrag über eine angebotene Brieftaube kommt ohne Erklärung gegenüber dem anbietenden Teilnehmer bereits durch Annahme des Vertragsangebots zu Stande. Der anbietende Teilnehmer verzichtet auf eine Annahmeerklärung, § 151 S. 1 BGB.
Der Förderverein erklärt bereits mit der Freischaltung seiner Versteigerungsseite die Annahme des höchsten wirksam abgegebenen Kaufangebots.
Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen demjenigen, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Förderverein kein Vertrag zustande. Förderverein und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

Der anbietende Teilnehmer wird vom Förderverein nach Abschluss der Auktion unverzüglich vom Zustandekommen des Kaufvertrags per E-Mail unter der von dem anbietenden Teilnehmer bei seiner Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse unterrichtet.

 

Vertretung

Jeder Erwerber haftet persönlich aus dem mit ihm zustande gekommenen Vertrag. Von Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen oder als Organ einer juristischen Person bieten, kann der Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangt werden. Der Stellvertreter haftet mit dem Vertretenen gesamtschuldnerisch für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten.

 

Bezahlung der ersteigerten Tauben

Neben dem Erwerbspreis ist vom Erwerber kein Aufgeld zu entrichten.
Der Preis für eine ersteigerte Taube kann alternativ wie folgt bezahlt werden:


- 1. Alternative: unbar durch Überweisung innerhalb einer Woche nach Abschluss der Versteigerung durch Überweisung auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: Dr. Kohaus Förderverein
Geldinstitut: Postbank Essen
IBAN: DE16360100430998298434
BIC: PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: „Auktionsnummer; Ringnummer und Name des Züchters“


- 2. Alternative: bar bei Abholung der ersteigerten Taube.

 

Eigentumsübergang

Das Eigentum an einer ersteigerten Taube geht auf den Erwerber, mit dem der Förderverein den Vertrag geschlossen hat, über, sobald der Erwerbspreis vollständig bezahlt ist und der Förderverein diese Zahlung der entsprechenden Taube zugeordnet hat.

 

Abholung

Die ersteigerten Tauben müssen vom Erwerber innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der Auktion am Sitz des Fördervereins in Essen-Katernberg, also im Deutschen Brieftaubenzentrum - DBZ - (Katernberger Str. 115), während der Geschäftszeiten des DBZ auf eigene Kosten abgeholt werden. Eine vorherige telefonische Terminabstimmung ist unter der Nummer 0201 – 87224-0 erforderlich. Die Aushändigung der Tauben erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Erwerbspreises und Zuordnung dieses Betrages zur ersteigerten Taube.
Die ersteigerten und bezahlten Tauben können alternativ auch durch ein Logistikunternehmen geliefert werden (soweit für diese Lieferung der Wohnort des Erwerbers von dem zuständigen Veterinäramt entsprechend autorisiert wurde). Der Erwerber überweist dazu ebenfalls innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der Auktion 45,00 € pro Transportkarton (max. 2 Tauben pro Karton) auf das oben angegebene Konto des Fördervereins (Verwendungszweck: „Internet-Versteigerung (Transportkosten!); Ringnummer und Name des Züchters“. Nach Eingang der Zahlung organisiert der Förderverein den Transport.
Die Transportkosten von 45,00 € gelten ausschließlich bei Lieferungen innerhalb Deutschlands. Bei einer Lieferung ins Ausland erfolgt mit dem Erwerber eine individuelle Vereinbarung über die Höhe der Transportkosten.
Während der genannten Zehn-Tage-Fristen haftet der Förderverein für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ersteigerter und bezahlter Tauben, jedoch nur bis zur Höhe vom Erwerbspreis. Nach Ablauf dieser Fristen haftet der Förderverein nicht mehr, und es ist Sache des Erwerbers, für eine angemessene Versicherung der ersteigerten Taube zu sorgen.
Werden die ersteigerten Tauben nicht bis spätestens zum 30.11.2017 (24.00 Uhr) abgeholt, werden sie auf Kosten und Gefahr des Erwerbers in den Schlägen des Fördervereins auf dem Gelände des DBZ untergebracht.

 

Freistellung von Ansprüchen

Die Teilnehmer der Auktionen stellen den Förderverein von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Förderverein wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der eingestellten Angebote und / oder Inhalte geltend machen. Sie übernehmen diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung vom Förderverein einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

 

Ausschluss

Bei Nichtbeachtung dieser Bedingungen erfolgt eine sofortige entschädigungslose Löschung des jeweiligen Angebotes, ein genereller Ausschluss des Auktionsteilnehmers bleibt vorbehalten. Der Förderverein behält sich weiterhin vor, Teilnehmer nach Verstoß gegen diese Bedingungen oder aus sonstigen Gründen, die nicht angegeben werden müssen, aus der Auktions-Plattform auszuschließen.

 

Datenschutz

Der Förderverein ist berechtigt, Teilnehmerdaten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern sowie zu eigenen Zwecken zu nutzen. Teilnehmerdaten werden in Form eines Profils in der Auktion veröffentlicht. Das Profil beinhaltet dabei den selbst gewählten Benutzernamen (Nickname, Alias) des Teilnehmers.

Teilnehmerdaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet. Der Benutzer willigt ein, dass sein Benutzername beim Gebot einer Auktion veröffentlicht wird.

 

Unwirksamkeit

Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam ist oder wird oder sich darin eine Lücke befindet, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen.

 

 

 

Professor Dr. Kohaus-Förderverein e. V.

 Katernberger Str. 115, 45327 Essen

 

Vertretungsberechtigter Vorstand

 jeweils zwei gemeinschaftlich:
Ralf Funk
Ludwig Maul
Martina Gründken

 

Vereinsregister Essen

 VR 4834

 

Steuernummer

111/5784/0153

 

Bescheinigung der Gemeinnützigkeit

 Finanzamt Essen Nord-Ost vom 27. November 2012